Haltungskennzeichnung

Die Verbesserung des Tierwohls ist eine komplexe, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn alle Partner in der Wertschöpfungskette – Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, der Lebensmitteleinzelhandel und letztlich auch der Verbraucher – gemeinsam konkrete Veränderungen in Gang setzen.

Die Auslobung der Haltungsform stellt eine Übersicht und Einordnung der verschiedenen Haltungsformen dar, die der Erzeugung von Produkten tierischen Ursprungs zugrunde liegen. Damit den Verbrauchern eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf ermöglicht wird, nehmen wir an der Haltungsform teil.

Stufe 1 „Stallhaltung“
Hier werden die gesetzlichen Vorgaben bzw. die QS- (Qualität und Sicherheit GmbH) oder vergleichbare Standards erfüllt (für alle Tierarten).

Stufe 2 „Stallhaltung Plus“
Die Haltung erfüllt höhere Tierwohlstandards wie zum Beispiel mehr Platz im Stall und weiteres Beschäftigungsmaterial (Initiative Tierwohl für Hähnchen, Pute und Schwein).

Stufe 3 „Außenklima“
Die Tiere bekommen zum Beispiel noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt (Deutscher Tierschutzbund ).

Stufe 4 „Premium“
Die Tiere haben noch mehr Platz und zudem Auslaufmöglichkeiten. Auch Bio-Fleisch wird
in diese Stufe eingeordnet.

www.haltungsform.de

Die Haltungskennzeichnung wurde bisher für die Tierarten Schwein, Hähnchen, Pute, Pekingenten und Rind festgelegt. Eine Ausweitung auf weitere Tierarten ist in Planung. Ausgelobt wird aktuell ausschließlich Frischfleisch, eine Kennzeichnung verarbeiteter Produkte ist derzeit nicht möglich.

Haltungsformen

Die einheitliche Frischfleisch-Kennzeichnung „Haltungsform“ verdeutlicht anhand der vierstufigen Kategorisierung – basierend auf anerkannten Zertifizierungen – auf einen Blick, nach welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Die Organisation und Kontrolle erfolgt über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH.